Apartments im Zentrum St. Ulrich

Adresse: Rezia Straße 221 - I - 39046 St. Ulrich - Gröden | Telefon: +39 0471 793 016 | E-Mail: [email protected]

Informationen und AGB

Nichtraucher:
Alle unsere Apartments sind  Nichtraucher-Ferienwohnungen.

Haustiere:
Wir nehmen auf Anfrage auch Haustiere an.

An- und Abreise:
Ihr Urlaubszuhause steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr bereit. Wir bitten Sie uns kurz vor Ihrer Ankunft telefonisch unter  +39 335 6496502 (Emanuel) oder unter +39 3337484172 (Silvia) zu benachrichtigen.
Sie können das Auto direkt vor der Haustür abladen. Ein Parkplatz ist für Sie in nächster Nähe reserviert.
Am Abreisetag sind die Apartments bis 10.00 Uhr freizugeben.

Reservierungsbedingungen:
Für eine verbindliche Buchung ersuchen wir um eine Anzahlung (Angeld zur Bestätigung) an folgende Bankverbindung:

Silvia Runggaldier
Banca di Trento e Bolzano fil. ORTISEI
IBAN: IT 60 H032 4058 6801 0000 0000360
SWIFT-BIC: BATBIT2T

Ihre Reservierung gilt als verbindlich, sobald Ihre schriftliche Bestätigung sowie das vereinbarte Angeld bei uns eintrifft.

Storno:
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu – dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein:
Im Falle eines Nicht-Antritts des Urlaubs wird die Anzahlung zurückbehalten oder eine Gutschrift ausgestellt. Bei Absagen bei 7 Tagen vor Anreise stellen wir 50% des reservierten Aufenthalts in Rechnung. Bei Absage nach dem 6. Tag, bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise verrechnen wir 80% des Gesamtbetrages.
Mitteilung gemäß Teil III, Titel III, Abschnitt I, des Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005)”

Ortstaxe:
Mit 1. Jänner 2014 wird in Südtirol die Ortstaxe eingeführt.
Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt.
Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.